{"version":"1.0","provider_name":"Agriturismo Villa Ustoma","provider_url":"https:\/\/agriturismo-villa-ustoma.com\/it","author_name":"villa-admin","author_url":"https:\/\/agriturismo-villa-ustoma.com\/it\/author\/villa-admin\/","title":"AGB - Agriturismo Villa Ustoma","type":"rich","width":600,"height":338,"html":"<blockquote class=\"wp-embedded-content\" data-secret=\"tiqXEX8RrA\"><a href=\"https:\/\/agriturismo-villa-ustoma.com\/it\/agb\/\">Condizioni generali<\/a><\/blockquote><iframe sandbox=\"allow-scripts\" security=\"restricted\" src=\"https:\/\/agriturismo-villa-ustoma.com\/it\/agb\/embed\/#?secret=tiqXEX8RrA\" width=\"600\" height=\"338\" title=\"&#8220;AGB&#8221; &#8212; Agriturismo Villa Ustoma\" data-secret=\"tiqXEX8RrA\" frameborder=\"0\" marginwidth=\"0\" marginheight=\"0\" scrolling=\"no\" class=\"wp-embedded-content\"><\/iframe><script>\n\/*! This file is auto-generated *\/\n!function(d,l){\"use strict\";l.querySelector&&d.addEventListener&&\"undefined\"!=typeof URL&&(d.wp=d.wp||{},d.wp.receiveEmbedMessage||(d.wp.receiveEmbedMessage=function(e){var t=e.data;if((t||t.secret||t.message||t.value)&&!\/[^a-zA-Z0-9]\/.test(t.secret)){for(var s,r,n,a=l.querySelectorAll('iframe[data-secret=\"'+t.secret+'\"]'),o=l.querySelectorAll('blockquote[data-secret=\"'+t.secret+'\"]'),c=new RegExp(\"^https?:$\",\"i\"),i=0;i<o.length;i++)o[i].style.display=\"none\";for(i=0;i<a.length;i++)s=a[i],e.source===s.contentWindow&&(s.removeAttribute(\"style\"),\"height\"===t.message?(1e3<(r=parseInt(t.value,10))?r=1e3:~~r<200&&(r=200),s.height=r):\"link\"===t.message&&(r=new URL(s.getAttribute(\"src\")),n=new URL(t.value),c.test(n.protocol))&&n.host===r.host&&l.activeElement===s&&(d.top.location.href=t.value))}},d.addEventListener(\"message\",d.wp.receiveEmbedMessage,!1),l.addEventListener(\"DOMContentLoaded\",function(){for(var e,t,s=l.querySelectorAll(\"iframe.wp-embedded-content\"),r=0;r<s.length;r++)(t=(e=s[r]).getAttribute(\"data-secret\"))||(t=Math.random().toString(36).substring(2,12),e.src+=\"#?secret=\"+t,e.setAttribute(\"data-secret\",t)),e.contentWindow.postMessage({message:\"ready\",secret:t},\"*\")},!1)))}(window,document);\n\/\/# sourceURL=https:\/\/agriturismo-villa-ustoma.com\/wp-includes\/js\/wp-embed.min.js\n<\/script>","description":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Agriturismo Villa Ustoma \u00a7 1 Geltungsbereich (1) Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr die Vermietung sowie alle f\u00fcr den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Agriturismo \u201eVilla Ustoma\u201c. \u00a7 2 Begriffsdefinitionen 2.1 Begriffsdefinitionen: \u201eBeherberger\u201c: Ist eine nat\u00fcrliche oder juristische Person, die G\u00e4ste gegen Entgelt beherbergt. \u201eGast\u201c: Ist eine nat\u00fcrliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (z.B. Familienmitglieder, Freunde etc). \u201eGast\u201c: bezeichnet gleichzeitig auch einen Vertragspartner, der als eine nat\u00fcrliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, als Gast oder f\u00fcr einen Gast, einen Beherbergungsvertrag abschlie\u00dft. \u201eBeherbergungsvertrag\u201c: Ist der zwischen dem Beherberger und dem Gast (Vertragspartner) abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge n\u00e4her geregelt wird. \u00a7 3 Vertragsabschluss \u2013 Anzahlung 3.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Buchung des Gastes durch den Beherberger zustande. Elektronische Erkl\u00e4rungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, f\u00fcr die sie bestimmt sind, diese unter gew\u00f6hnlichen Umst\u00e4nden abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Gesch\u00e4ftszeiten des Beherbergers erfolgt. 3.2 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschlie\u00dfen, dass der Gast eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder m\u00fcndlichen Bestellung des Gastes, den Gast auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erkl\u00e4rt sich der Gast mit der Anzahlung (schriftlich oder m\u00fcndlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung \u00fcber die Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners beim Beherberger zustande. 3.3 Der Gast ist verpflichtet, die Anzahlung sp\u00e4testens 2 Monate (eingehend) vor der Beherbergung zu bezahlen. Die Kosten f\u00fcr die Geldtransaktion (z.B. \u00dcberweisungsspesen) tr\u00e4gt der Gast. F\u00fcr Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen. 3.4 Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt. \u00a7 4 Beginn und Ende der Beherbergung 4.1 Der Gast hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten R\u00e4ume ab 15.00 Uhr des vereinbarten Tages (\u201eAnkunftstag\u201c) zu beziehen. 4.2 Wird die Villa erstmalig vor 6.00 Uhr Fr\u00fch in Anspruch genommen, so z\u00e4hlt die vorhergegangene Nacht als erste \u00dcbernachtung. 4.3 Die gemieteten R\u00e4ume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis sp\u00e4testens 11:00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt einen weiteren Aufenthaltstag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten R\u00e4ume und das dazugeh\u00f6rige Grundst\u00fcck sowie der Pool nicht fristgerecht freigemacht sind. \u00a7 5 R\u00fccktritt vom Beherbergungsvertrag \u2013 Stornogeb\u00fchr R\u00fccktritt durch den Beherberger 5.1 Wurde die Anzahlung vom Gast nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zur\u00fccktreten. 5.2 Falls der Gast bis 20:00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein sp\u00e4terer Ankunftszeitpunkt schriftlich vereinbart wurde. 5.3 Hat der Gast eine Anzahlung (siehe 3.3) geleistet, so bleiben dagegen die R\u00e4umlichkeiten bis sp\u00e4testens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die Beherbergungspflicht ab 18 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen sp\u00e4teren Ankunftstag bekannt. 5.4 Bis sp\u00e4testens 2 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, ohne Angabe von Gr\u00fcnden, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erkl\u00e4rung aufgel\u00f6st werden. R\u00fccktritt durch den Vertragspartner \u2013 Stornogeb\u00fchr 5.5 Bis sp\u00e4testens 2 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogeb\u00fchr durch einseitige Erkl\u00e4rung durch den Gast aufgel\u00f6st werden. 5.6 Au\u00dferhalb des im \u00a7 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein R\u00fccktritt durch einseitige Erkl\u00e4rung des Gastes nur gegen Entrichtung folgender Stornogeb\u00fchren m\u00f6glich: &#8211; bis 2 Monate vor dem Ankunftstag &gt; 50 % des gesamten Arrangementpreises&#8211; bis 3 Wochen vor dem Ankunftstag &gt; 70 % des gesamten Arrangementpreises&#8211; 7 oder weniger Tage vor dem Ankunftstag &gt; 100 % des gesamten Arrangementpreises Zus\u00e4tzlich gebuchte G\u00e4ste werden voll verrechnet, sofern vor \u00dcberweisung der Restzahlung des Aufenthaltes keine Meldung an den Beherberger (schriftlich per Mail) ergeht. Tageweise Zubuchung von G\u00e4sten ist nicht m\u00f6glich \u2013 es wird immer der Personenaufschlag inkl. Kurtaxe f\u00fcr den gesamten Zeitraum f\u00e4llig, unabh\u00e4ngig der tats\u00e4chlich verbrachten N\u00e4chte. Behinderungen der Anreise 5.7 Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser, Grenzschlie\u00dfungen, Beherbergungsverbote erteilt durch die italienische Regierung, etc) s\u00e4mtliche Anreisem\u00f6glichkeiten unm\u00f6glich sind, ist der Gast nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt f\u00fcr die Tage der Anreise zu bezahlen. Dies gilt nicht f\u00fcr Reisewarnungen oder Einstufungen unseres Ortes\/ der Region\/ der Provinz\/des Staatsgebiets in ein Risikogebiet durch ausl\u00e4ndische Regierungen oder Beh\u00f6rden, da dies kein Reiseverbot darstellt und eine Anreise grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich ist. Etwaige kostenpflichtige Aufwendungen, die mit beh\u00f6rdlichen Auflagen zur Anreise notwendig sind (bspws. kostenpflichtige Tests) sind vom Gast zu tragen. 5.8 Die Entgeltzahlungspflicht f\u00fcr den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisem\u00f6glichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder m\u00f6glich wird. \u00a7 6 Beistellung einer Ersatzunterkunft im Falle h\u00f6herer Gewalt 6.1 Der Beherberger kann dem Gast bzw. den G\u00e4sten eine ad\u00e4quate Ersatzunterkunft (gleicher Qualit\u00e4t) zur Verf\u00fcgung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringf\u00fcgig und sachlich gerechtfertigt ist. 6.2 Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die R\u00e4ume) unbenutzbar geworden ist (sind), oder sonstige wichtige betriebliche Ma\u00dfnahmen diesen Schritt bedingen. 6.3 Allf\u00e4llige Mehraufwendungen f\u00fcr das Ersatzquartier werden nicht vom Beherberger \u00fcbernommen, sondern sind vom Vertragspartner zu leisten. 6.4 Ein Anspruch des Gastes gegen\u00fcber dem Beherberger zur Bereitstellung einer Ersatzunterkunft wird ausgeschlossen. \u00a7 7 Rechte des Gastes (Vertragspartners) 7.1 Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Gast das Recht auf den \u00fcblichen Gebrauch der gemieteten R\u00e4ume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die \u00fcblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den G\u00e4sten zur Ben\u00fctzung zug\u00e4nglich sind, und auf die \u00fcbliche Bedienung. Der Gast, die G\u00e4ste haben ihre Rechte gem\u00e4\u00df der Hausordnung auszu\u00fcben. \u00a7 8 Pflichten des Gastes (Vertragspartners) 8.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, sp\u00e4testens zum Zeitpunkt der Anreise das vereinbarte Entgelt inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen. W\u00e4hrend des Aufenthalts entstandene etwaige Mehrbetr\u00e4ge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und\/oder die ihn begleitenden G\u00e4sten entstanden sind, sind sp\u00e4testens am Abreisetag zuz\u00fcglich gesetzlicher Umsatzsteuer bar"}